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Ausbildung

In unserer Jenaer Ausbildungsstätte bilden wir seit 2003 Höhenarbeiter Level 1, Level 2 und Level 3 (vAF) sowie Höhenretter aus. Desweiteren führen wir Unterweisungen im Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und die entsprechenden, von der Berufsgenossenschaft geforderten, jährlichen Wiederholungsunterweisungen durch. Unsere Ausbildung erfolgt nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121, Teil 3 und entspricht den berufsgenossenschaftlichen Anforderung nach BG-Information 772 und den gemeinsamen Regelwerken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaften DGUV-Regel 112-198 und DGUV-Regel 112-199.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 24 Monate
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G 41
  • Nachweis über die bisher erreichte Ausbildungsstufe
  • CE-zertifizierte Grundausrüstung entsprechend der Ausbildungsstufe

Selbständige sind im Rahmen ihrer Unfallversicherung und Arbeitnehmer im Rahmen ihrer BG-Pflichtversicherung unfallversichert.

Ausbildungskurse   Kursdauer
inkl. Prüfung
Grundausbildung zum Höhenarbeiter Level 1 5 Tage
Fortgeschrittener Höhenarbeiter Level 2 5 Tage
Aufsichtsführender Höhenarbeiter (vAF) Level 3 5 Tage
Unterweisung Umgang mit der PSA PSA 2 Tage
Wiederholungsunterweisungen WU 1 Tag

In den Kursgebühren sind alle Kurshefte, Lichtbildausweise, Zertifikate und Prüfungsgebühren enthalten. Die Kursgebühren sind zu Beginn des Kurses fällig. Wir behalten uns vor, den Kurs zu verschieben.

 
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